Erdgasliefervertrag: VNG und WIEH einigen sich außergerichtlich
Mit dem erzielten Vergleich legen die Unternehmen die Auseinandersetzung um die zwischen ihnen bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu Lieferverpflichtungen bei. Mit der Vereinbarung wurde geregelt, dass Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung im Geschäftsjahr 2022 von WIEH getragen und bisher von VNG getragene Belastungen aus der Ersatzbeschaffung erstattet werden. Zudem beenden die Parteien die Lieferbeziehung ab 2023. Zu den weiteren Details der heute unterzeichneten Vereinbarung wurde zwischen WIEH und VNG H&V Stillschweigen vereinbart.
VNG H&V hat mit WIEH einen Erdgasliefervertrag über ca. 65 TWh im Jahr, der seit Mitte Mai 2022 seitens WIEH aufgrund der von russischer Seite verhängten Sanktionen nicht durchgängig bedient wurde. Deswegen war die VNG H&V gezwungen, zu erheblich höheren Preisen an den Energiemärkten Ersatz zu beschaffen, um ihre Kunden weiter zu den vertraglich vereinbarten, deutlich niedrigeren Preisen verlässlich beliefern zu können.
„Mit der heute erzielten Vergleichslösung zwischen VNG H&V und WIEH ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des deutschen Gasmarktes und des VNG-Konzerns gelungen. Im Dialog mit allen Beteiligten, vor allem mit der SEFE-Gruppe, konnte ein konstruktiver Abschluss für eine langjährige Geschäftsbeziehung gefunden werden. Damit konnten wir zugleich einen wesentlichen Teil unseres wirtschaftlichen Risikos beseitigen, benötigen aber dennoch eine nachhaltige Lösung für die noch offenen wirtschaftlichen Belastungen, um weiterhin unserem Auftrag der Versorgungssicherheit in Deutschland vollumfänglich gerecht zu werden. Dazu sind wir nach wie vor in Gesprächen mit der Bundesregierung und unseren Anteilseignern“, so Ulf Heitmüller, Vorstandsvorsitzender der VNG AG. „Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung mit dem wirtschaftlichen Abwehrschirm einen alternativen Lösungsvorschlag für Gasimporteure als Ersatz für die Gasumlage angekündigt hat. Wie genau die Lösung für die Kompensation der Kosten aus der Ersatzbeschaffung für VNG aussehen wird, gilt es jetzt schnellstmöglich in Gesprächen mit der Bundesregierung zu klären. Wir brauchen eine schnelle, wirtschaftlich tragfähige Ausgestaltung, um wieder in ruhigere Gewässer einsteuern zu können”, so Heitmüller weiter.
VNG hat Anfang September einen Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 EnSiG (Energiesicherungsgesetz) gestellt sowie bereits zuvor fristgemäß einen Antrag zur so genannten Gasumlage (§ 26 EnSiG).
VNG ist ein europaweit aktiver Unternehmensverbund mit über 20 Gesellschaften und rund 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Konzern mit Hauptsitz in Leipzig steht als Gasimporteur und Großhändler sowie als Betreiber von kritischer Gasinfrastruktur für eine sichere Versorgung mit Gas in Deutschland. Mit der Strategie „VNG 2030+“ verfolgt VNG darüber hinaus einen ambitionierten Pfad für einen Markthochlauf erneuerbarer und dekarbonisierter Gase wie Biogas und Wasserstoff und bereitet damit den Weg in ein nachhaltiges, versorgungssicheres und perspektivisch klimaneutrales Energiesystem der Zukunft.